Lokaler Strom in der Schweiz

ZEV, vZEV und LEG im Überblick

Glossar: Wichtige Abkürzungen
ZEV = Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
vZEV = virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
LEG = Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
VNB = Verteilnetzbetreiber (lokales Elektrizitätswerk)
EVU = Energieversorgungsunternehmen
kWp = Kilowatt Peak (Maximalleistung Solaranlage)
kWh = Kilowattstunde (Energiemenge)
MWh = Megawattstunde (1000 kWh)
HKN = Herkunftsnachweis
EnG = Energiegesetz
EnV = Energieverordnung
StromVG = Stromversorgungsgesetz
StromVV = Stromversorgungsverordnung
BFE = Bundesamt für Energie
ElCom = Eidgenössische Elektrizitätskommission
VSE = Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
Smart Meter = Digitaler Stromzähler mit Fernablesung
MID = EU-Messgeräterichtlinie (Eichnorm)

1. Warum lokaler Strom?

Mit der Kopplung der Rückliefertarife an den Referenzmarktpreis ab 2026 verändert sich die wirtschaftliche Ausgangslage für Solarstromproduzenten grundlegend. Die Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom orientiert sich neu am quartalsweise berechneten Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende publiziert.

Mindestvergütungen nach Anlagengrösse

Um vor tiefen Marktpreisen zu schützen, garantiert das Energiegesetz folgende Mindestvergütungen:

  • Anlagen bis 30 kWp: 6 Rp./kWh (mit oder ohne Eigenverbrauch)
  • Anlagen 30 bis 150 kWp mit Eigenverbrauch: Formel 180/Anlagenleistung ergibt die Mindestvergütung in Rp./kWh (z.B. 50 kWp = 3.6 Rp./kWh, 100 kWp = 1.8 Rp./kWh)
  • Anlagen 30 bis 150 kWp ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
  • Anlagen über 150 kWp: keine Mindestvergütung, vollständig dem Referenzmarktpreis ausgesetzt (mit oder ohne Eigenverbrauch)

Referenzwerte PV 2025: Q1: 10.3 Rp./kWh, Q2: 2.7 Rp./kWh, Q3: 5.8 Rp./kWh, Q4: 9.5 Rp./kWh. Historische Werte und Prognosen finden Sie auf leg-app.ch/referenzmarktpreis. Zusätzlich vergüten viele EVU Herkunftsnachweise (HKN) mit 0.2 bis 3 Rp./kWh.

Lokaler Stromhandel lohnt sich für alle Beteiligten: Produzenten erzielen bessere Erlöse als bei der Netzeinspeisung, Verbraucher profitieren von günstigerem Strom. Der Gesetzgeber hat dafür schrittweise die Rahmenbedingungen geschaffen: den ZEV seit 2018, den vZEV seit Januar 2025 und die LEG ab 2026. Diese drei Modelle ermöglichen den lokalen Stromhandel vom Gebäude bis zur ganzen Gemeinde.

2. Die drei Modelle

ZEV & vZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

ZEV ermöglicht seit 2018 den Verkauf von lokal produziertem Strom an alle Parteien hinter demselben Netzanschlusspunkt (typischerweise ein Mehrfamilienhaus).

vZEV erweitert seit 2025 den ZEV über die Gebäudegrenze hinaus. Mehrere Gebäude im selben Quartier können teilnehmen und werden über die Smart Meter des VNB virtuell miteinander verrechnet.

Gemeinsame Merkmale

  • Gesetzliche Grundlage: Art. 16-18 EnG
  • Tarif für Mieter max. 80% des Standardprodukts (Art. 16 Abs. 1 lit. b EnV); bei Eigentümern frei vereinbar
  • Mindestproduktion: 10% der Anschlussleistung
  • Betreiber wird Stromversorger der Teilnehmenden (inkl. Netzstrom)
  • Ein Stromprodukt für alle; bei Netzbezug über 100 MWh/Jahr Zugang zum freien Markt (Art. 6 und 11 StromVG)
  • Nichtteilnehmende Mietparteien bleiben Endkunden beim VNB
  • Mehrere ZEV können sich zu einem vZEV zusammenschliessen

Unterschiede ZEV vs. vZEV

ZEV vZEV
Ausdehnung Hinter einem Hausanschluss Verteilkabine / Trafostation
Verfügbar seit 01.01.2018 01.01.2025
Messung Private Zähler Smart Meter des VNB
Eichung Betreiber (MID-Zertifikat, 10 Jahre) VNB
Messkosten Einmalige Investition Privatzähler Monatliche Zählermiete + Gebühr pro virtuellem Messpunkt
Verordnung Art. 14-18 EnV Art. 14-18 EnV, Art. 18 Abs. 5 EnV

Eichung: Das MID-Zertifikat von Smart Metern läuft nach 10 Jahren ab. Bei Privatzählern (ZEV) müssen diese ausgetauscht werden, bei VNB-Zählern (vZEV) ist der VNB für die Eichung zuständig.

LEG: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Die LEG ermöglicht den Verkauf von lokal produziertem Strom innerhalb eines Quartiers oder einer ganzen Gemeinde. Es entsteht ein lokaler Marktplatz für Strom. Seit 01.01.2026 möglich (VNB haben 3 Monate Umsetzungsfrist nach Anmeldung).

Merkmale

  • Gesetzliche Grundlage: Art. 17d-17e StromVG, Art. 19e ff. StromVV
  • Ausdehnung: Gleiche Gemeinde, gleicher VNB, gleiche Netzebene (bis NE5)
  • Tarif frei vereinbar (keine 80%-Limite wie bei ZEV/vZEV)
  • Teilnehmende bleiben Endkunden des VNB, individuelle Stromproduktewahl möglich
  • Kein Solidarrisiko für Netzstrom
  • Mindestproduktion: 5% der Anschlussleistung
  • Messung über Smart Meter des VNB

Quartier-LEG vs. Gemeinde-LEG

Quartier-LEG Gemeinde-LEG
Ausdehnung Innerhalb Trafokreis Über Trafokreis hinaus
Transformation Keine Mit Transformation
Netzrabatt 40% 20%

Hinweis: Eine Quartier-LEG kann nicht Teil einer Gemeinde-LEG sein. Pro Messpunkt ist nur die Teilnahme an einer LEG möglich.

Abrechnung

Variante 1: VNB rechnet Netzstrom direkt mit Teilnehmenden ab, LEG-Betreiber rechnet Solarstrom separat ab.
Variante 2: VNB sendet Sammelrechnung an LEG-Betreiber, dieser erstellt konsolidierte Rechnung.

3. Modellvergleich

ZEV vZEV Quartier-LEG Gemeinde-LEG
Ausdehnung Hausanschluss Verteilkabine / Trafo Innerhalb Trafokreis Gemeindeperimeter
Verfügbar seit 01.01.2018 01.01.2025 01.01.2026
Tarif Lokalstrom Max. 80% (Mieter) Frei vereinbar
Netznutzung Lokalstrom Kein Netznutzungsentgelt (physisch lokal) 40% Rabatt 20% Rabatt
Messung Private Zähler Smart Meter VNB
Inkasso Betreiber für alles (ein Endverbraucher) VNB für Netzstrom, Betreiber für Lokalstrom
Energiebeschaffung 1 Produkt für alle Individuell
Min. Produktion 10% 5%
Gesetz EnG Art. 16-18 StromVG Art. 17d-17e

4. Historische Entwicklung

Jahr Meilenstein
2018 ZEV tritt in Kraft (Energiestrategie 2050)
2024 Volksabstimmung Stromgesetz: 68.7% Ja
2025 vZEV wird möglich
2026 LEG wird möglich, Rückliefertarife an Referenzmarktpreis gekoppelt

5. Relevante Grundlagen und Quellen

Gesetze und Verordnungen

Dokument Inhalt
Energiegesetz (EnG) Grundlage ZEV/vZEV (Art. 16-18), Fördermassnahmen, Solarpflicht
Stromversorgungsgesetz (StromVG) Grundlage LEG (Art. 17d-17e), Netznutzung, reduzierte Entgelte
Energieverordnung (EnV) Detailbestimmungen ZEV/vZEV (Art. 14-18)
Stromversorgungsverordnung (StromVV) Detailbestimmungen LEG (Art. 19e ff.), Netzrabatt (Art. 19h)

Branchendokumente (VSE)

Dokument Inhalt
Handbuch Eigenverbrauchsregelung (HER) Umsetzung ZEV und vZEV. Aktuelle Ausgabe 2025.
Branchendokument LEG (BD-LEG) Spezifische Umsetzungsrichtlinien für LEG
Standards Kundenschnittstelle Physische Standards (RJ12) und Datenformate für Smart Meter
Handbuch SDAT-CH Standardisierter Datenaustausch für Abrechnungsdaten

Online-Ressourcen

Ressource Inhalt
lokalerstrom.ch Zentrale Plattform: Modellinformationen, Tarifrechner, Musterverträge, Glossar
leg-app.ch/referenzmarktpreis Historische Referenzmarktpreise und Prognose für das nächste Quartal
BFE Leitfaden Eigenverbrauch Vollzugshilfe des Bundesamts für Energie
ElCom Mitteilungen Fragen und Antworten zu Eigenverbrauch und Umsetzung
strompreis.elcom.admin.ch Tarifübersicht aller Schweizer EVU

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