1. Warum lokaler Strom?
Mit der Kopplung der Rückliefertarife an den Referenzmarktpreis ab 2026 verändert sich die wirtschaftliche Ausgangslage für Solarstromproduzenten grundlegend. Die Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom orientiert sich neu am quartalsweise berechneten Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende publiziert.
Mindestvergütungen nach Anlagengrösse
Um vor tiefen Marktpreisen zu schützen, garantiert das Energiegesetz folgende Mindestvergütungen:
- Anlagen bis 30 kWp: 6 Rp./kWh (mit oder ohne Eigenverbrauch)
- Anlagen 30 bis 150 kWp mit Eigenverbrauch: Formel 180/Anlagenleistung ergibt die Mindestvergütung in Rp./kWh (z.B. 50 kWp = 3.6 Rp./kWh, 100 kWp = 1.8 Rp./kWh)
- Anlagen 30 bis 150 kWp ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
- Anlagen über 150 kWp: keine Mindestvergütung, vollständig dem Referenzmarktpreis ausgesetzt (mit oder ohne Eigenverbrauch)
Referenzwerte PV 2025: Q1: 10.3 Rp./kWh, Q2: 2.7 Rp./kWh, Q3: 5.8 Rp./kWh, Q4: 9.5 Rp./kWh. Historische Werte und Prognosen finden Sie auf leg-app.ch/referenzmarktpreis. Zusätzlich vergüten viele EVU Herkunftsnachweise (HKN) mit 0.2 bis 3 Rp./kWh.
Lokaler Stromhandel lohnt sich für alle Beteiligten: Produzenten erzielen bessere Erlöse als bei der Netzeinspeisung, Verbraucher profitieren von günstigerem Strom. Der Gesetzgeber hat dafür schrittweise die Rahmenbedingungen geschaffen: den ZEV seit 2018, den vZEV seit Januar 2025 und die LEG ab 2026. Diese drei Modelle ermöglichen den lokalen Stromhandel vom Gebäude bis zur ganzen Gemeinde.